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Grillplatzbelegung

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Wachtberger DrachenFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wachtberg

Löschzug Berkum e.V.

 


Mietbedingungen Grillplatz

Vermieter:
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wachtberg, Löschzug Berkum e.V.
Vertreten durch: Dirk Schmickler, Am Apfelhügel 20, 53343 Wachtberg
Kontakt Tel: 0151 - 222 836 89 / Fax: 0228 – 93494684 / Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(im Folgenden „Vermieter“)

Mieter:
Bei Vertragsabschluss ist eine für den ordentlichen Ablauf der Veranstaltung verantwortliche Person (im Folgenden „Mieter“) mit Adresse zu benennen. Eine jederzeitige Kontaktmöglichkeit ist sicherzustellen (z.B. Handynummer).


Mietobjekt:
St. Florian Grillplatz im Stumpeberg hinter der Schule Berkum inklusive der dortigen Einrichtungen wie Grill, Hütten mit Bierzeltgarnituren, Toilettenanlagen. (im Folgenden „Grillplatz“)

Mit der Miete erhält der Mieter das Nutzungsrecht am Grillplatz für den gemieteten Tag (Beginn nach Absprache) bis zum darauf folgenden Tag um 11:00 Uhr. Der Grillplatz ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Alle Gegenstände und Bauten sind am Folgetag sauber und ordnungsgemäß an den Vermieter zurück zu übergeben. Die vorhandenen Müllbehälter dienen dem Sammeln von Müll während der Veranstaltung, vor dem Verlassen ist aller Müll vom Mieter zu entfernen.

Zusätzlich benötigte Gegenstände (z.B. Geschirr, Grillbesteck, Pavillons, zusätzliche Zeltgarnituren, etc.) muss der Mieter selbst mitbringen.


Nutzung:
Es ist dem Mieter gestattet, Musikinstrumente und –Anlagen zu betreiben. Eine Belästigung der umliegenden Anwohner ist jedoch unbedingt zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist die gesetzliche Nachtruhe zu beachten.

Bei Beschwerden ist umgehend die Störung zu beseitigen, im Streitfall hat der Vermieter die letzte Entscheidungsgewalt.

Im Steinbruch besteht die Möglichkeit, im gekennzeichneten Bereich ein Lagerfeuer abzubrennen.
Dies kann je nach Wetterlage vom Vermieter untersagt werden. Für das Feuer benötigtes Holz ist mitzubringen, insbesondere das Abholzen von Bäumen ist nicht gestattet. Die Lagerfeuerstätte ist sauber zu verlassen.

Gewerbliche Veranstaltungen (wie Floh- oder Weihnachtsmärkte u.dgl.) oder Veranstaltungen mit Gewinnabsicht sind nicht gestattet.


Zufahrt:
Der Waldweg zum Grillplatz darf mit Fahrzeugen nur zum Be- und Entladen benutzt werden. Der Platz vor dem Grillplatz ist nicht als Parkplatz zu verwenden, es bestehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Bereich des Schulzentrums.


Abnahme:
Die Schlussabnahme wird durch den Mieter und den Vermieter durchgeführt. Der Termin erfolgt nach Absprache, jedoch spätestens am folgenden Tag 11:00 Uhr. Bei der Abnahme wird der ordnungsgemäße Zustand des Platzes geprüft.


Versicherung und Haftung:
Für eventuelle Unfälle im Grillplatz und der Umgebung haftet der Mieter selbst. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steilwände Gefahren in sich bergen. Ein Klettern in den Wänden ist untersagt. Der Bereich hinter den Zäunen darf nicht betreten werden.

Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidungsstücke und sonstige Sachen wird keine Haftung übernommen.

Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen jeglicher Art der Besucher oder sonstigen Dritten frei, verzichtet seinerseits auf Eigenhaftpflichtansprüchen gegen den Vermieter.


Mietkonditionen:
Die Mietgebühr beträgt pro Tag:

bis 74 Personen 100,00 Euro
ab 75 Personen 150,00 Euro

Die Mietgebühr ist bei Vertragsabschluss fällig. Es besteht die Möglichkeit, die Mietgebühr auf ein Konto des Vermieters zu überweisen. Sollte bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss kein Geld beim Vermieter eingegangen sein, verfällt der Vertrag und der Platz kann anderweitig vermietet werden.

Zusätzlich ist eine Kaution von 100,00 Euro zu hinterlegen. Die Mietkaution muss spätestens am Tag der Miete entrichtet werden. Nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes wird die Kaution dem Mieter wieder ausgezahlt.

Bei eventuellen Beschädigungen an der Anlage behält sich der Vermieter den Einbehalt der Kaution sowie die Forderung weiteren Schadenersatzes vor.


Rücktritt:

Tritt der Mieter bis zu 4 Wochen vor dem Miettermin vom Vertrag zurück, wird ein Viertel der Mietgebühr einbehalten, bis 2 Wochen vor dem Termin wird die Hälfte der Mietgebühr einbehalten, danach die volle Mietgebühr. Die Kaution wird bei Rücktritt auf jeden Fall zurück erstattet.

Bei Unbenutzbarkeit des Grillplatzes (z.B. wegen Überschwemmung) kann der Vermieter den Mietvertrag annullieren. Der Mietpreis und die Kaution wird in dem Fall zurückerstattet, ein darüber hinausgehender Schadenersatz wird nicht geleistet.


Bankverbindung:
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Berkum
Kontonummer: 6106148 BLZ: 57762265
Raiffeisenbank Grafschaft-Wachtberg


Schlussbestimmungen:
Der Mieter erkennt diese Mietbedingungen durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind von Mieter und Vermieter gegenzuzeichnen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Der Förderverein wünscht dem Mieter schöne Stunden auf dem Grillplatz und hofft, dass Sie sich dort wohl fühlen.